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Voraussetzung für das Leasen bei Unternehmern ist eine ausreichende Bonität (SCHUFA). Das Gewerbe muss bereits angemeldet sein. Der Leasingnehmer (Geschäftsführer, Inhaber) muss mindestens 21 Jahre alt sein.
Benötigt wird für den Leasingvertrag neben den beim Bestellvorgang anzugebenden Daten, eine Fotokopie der Gewerbeanmeldung -oder HR-Auszug (per Mail -oder Telefax
-oder per Post) Bei Freiberuflern wird keine Gewerbeanmeldung benötigt.
Wer kann leasen?
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Kunden aus Deutschland |
Selbständige
(Einzelfirmen, Freiberufler, Vereine, GmbH, AG, OHG etc.)
Eine gute Bonität ist Grundlage für einen seriösen Leasingvertrag
und das Gewerbe muss bereits angemeldet sein. (auch neugegründete Firmen können bei uns leasen)
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Kunden aus Österreich |
Selbständige
(Einzelfirmen, Freiberufler, Vereine, GmbH, AG, OHG etc.)
Eine gute Bonität ist Grundlage für einen seriösen Leasingvertrag. Bei Firmen-Neugründungen ist Leasing in Österreich über uns nicht möglich. Wenn Sie in Österreich wohnen und bei uns leasen möchten, muss Ihr Gewerbe mindestens 1 Jahr angemeldet sein. |